Freie Stellen: 10

Arbeitsuchende: 2

Firmen: 5

Agenturen: 3

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Allgemeines

a) Diese AGB sind speziell für das Franchise-System Arbeitsplatzmarkt gültig. Arbeitsplatzmarkt ist eine Marke der MIMA Business Systems (Franchise-Geber). Jeglichen Vertragsbeziehungen mit Arbeitsplatzmarkt liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Falls Arbeitsplatzmarkt nur einen Teil des Unternehmens eines Agenturbetreibers darstellt, so finden die AGB dieses Unternehmens keine Anwendung für den Bereich Arbeitsplatzmarkt. Für den Inhalt und die Aktualität dieser AGB haftet der Franchise-Geber. Für die Einhaltung dieser AGB haftet jede Agentur von APM selbst.

b) Gegenstand von Arbeitsplatzmarkt (nachfolgend "APM" genannt) ist die Vermittlung von Arbeitsuchenden an freie Arbeitsplätze. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von jedem Franchise-Partner auf Grundlage des Franchise-Vertrages unter der Markenbezeichnung "Arbeitsplatzmarkt" im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers (nachfolgend für getrennte Geschäftsbedingungen auch "Arbeitgeber" oder "Arbeitsuchender" genannt) durchgeführt.

c) Die Vertragsbeziehungen werden nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland geregelt.

d) APM wird keine Personen hinsichtlich Nationalität, Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, o.ä. bzw. zu erwartender Umsätze vorteilig oder nachteilig behandeln.


Ausnahme: Personen und Unternehmen, von denen wir die Kenntnis über die Anwendung, der Lehre oder sonstiger Verbreitung der Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology) haben, werden jegliche Vertragsbeziehungen verwehrt. Ebenso wird auch APM diese Technologie nicht anwenden, lehren oder auf sonstige Weise verbreiten.


e) Arbeitsuchende haben zu jeder Zeit das Recht, weitere private Arbeitsvermittler zu beauftragen.

f) Es ist untersagt ohne unsere schriftliche Genehmigung Bilder oder Texte vollständig oder auszugsweise aus unseren Webangeboten, Katalogen oder sonstigen Marketinginstrumenten oder -artikeln zu verwenden. Für daraus entstehende Marken- oder Urheberrechtsverletzungen haftet der jeweilige Verursacher.

§2 Geltungsbereich

a) Für alle mit APM abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. APM erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn APM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

b) Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.

§3 Datenschutz

a) Alle persönlichen Daten, Angaben und Dokumente des Auftraggebers werden gemäß des gültigen Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und innerhalb der Geschäftsräume archiviert. Nach Abschluss einer Vermittlung werden alle persönlichen Daten gelöscht und archivierte Angaben und Dokumente sachgerecht vernichtet bzw. an den Auftraggeber zurückgegeben, soweit diese nicht in den der Aufbewahrungspflicht unterliegenden geschäftlichen Unterlagen vorzufinden sind oder zum Zwecke der Forderungsbegleichung noch benötigt werden.

b) Zugang zu persönlichen Daten, Angaben und Dokumenten des Auftraggebers erhält nur die beauftragte Agentur und, zur Überwachung und Pflege des Systems und der Einhaltung der Grundsätze, in bestimmten Fällen der System-Administrator

c) Eine Weitergabe von persönlichen Daten, Angaben und Dokumenten an Dritte erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages an die daran direkt beteiligten Personen.

d) Persönliche Daten, Angaben und Dokumente werden zu keinem anderen Zweck in irgendeiner Form genutzt, gespeichert oder weitergegeben. Es ist allen Agenturen von APM im Franchise-Vertrag ausdrücklich untersagt, diese Daten, Angaben oder Dokumente für eigene, nicht APM betreffende Zwecke zu nutzen.

e) Die Aufbewahrungspflicht der Agenturen von APM für alle geschäftlichen Vermittlungsunterlagen beträgt 3 Jahre.

§4 Vertragsabschluss

a) Vertragsbeziehungen zwischen APM und dem Auftraggeber bestehen ausschließlich mit der im Vertrag genannten Agentur.

b) Ein Vertrag zwischen APM und dem Auftraggeber kommt durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrages, Personalsuchauftrages oder Partnervertrages zustande. APM hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

c) Vom Auftraggeber mündlich erteilte Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von APM schriftlich bestätigt sind.

§5 Gewährleistung, Haftung, Haftungsausschluss

a) Die Auftragsannahme stellt keine Gewährleistung auf eine erfolgreiche Vermittlung oder Vermittlung innerhalb einer Frist dar. Gewährleistungsansprüche können nur bei erfolgreich durchgeführten Vermittlungen innerhalb 6 Wochen nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.

b) Dem Arbeitgeber vorgelegte Dokumente und Auskünfte über Bewerber beruhen auf den von dem entsprechenden Bewerber gemachten Angaben. Ein Gewährleistungsanspruch für den Arbeitgeber begrenzt sich somit auf falsche Wiedergabe von Angaben und Auskünften durch APM.

c) APM wird dem Arbeitgeber bei Bekanntwerden alle Informationen vorlegen, die auf absehbare Krankheitsausfälle oder verminderte Arbeitskraft eines Bewerbers hindeuten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Arbeitgebers begrenzen sich somit auf von APM vorsätzlich verschwiegene Informationen.

d) APM entzieht sich ausdrücklich jeglicher Haftung für von einem Vermittelten Bewerber verursachten Schäden.

e) APM vermittelt keine Bewerber an Arbeitgeber, wenn Informationen über unzumutbare oder gegen geltendes Recht verstoßende Arbeitsbedingungen, oder einer drohenden oder bestehenden Zahlungsunfähigkeit bekannt sind. Die Gewährleistung von APM gegenüber Arbeitsuchenden begrenzt sich daher auf vorsätzliches Verschweigen dieser Informationen.

f) Im Falle eines rechtskräftigen Gewährleistungsanspruchs ist APM nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzvermittlung in dem Maße, der entsprechenden Vermittlung, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzvermittlung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder APM trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

g) APM haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die in Anspruchnahme der angebotenen Leistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

h) Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet APM nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von APM.

i) In allen anderen Fällen haftet APM nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

j) APM haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.

k) APM hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten von APM auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in von APM eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

§6 Pflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

b) Der Auftraggeber stellt APM von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei APM entstehen können.

c) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Anlieferung und Richtigkeit der für die zu erbringende Leistung nötigen Unterlagen und Angaben verantwortlich. Dies beinhaltet auch alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen.

d) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APM Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. APM kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen, wenn der Auftraggeber dazu ausdrücklich seine Zustimmung gibt.

e) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vereinbarte Termine wahrzunehmen oder bei Bekanntwerden einer Verhinderung abzusagen.

f) Der Auftraggeber hat Änderungen, die nach Vertragsschluss bekannt werden, unverzüglich APM schriftlich mitzuteilen.

§7 Rücktrittsrecht

a) APM behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Vermittlung aus Gründen abzulehnen, die für APM eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Vermittlung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

b) Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Können vom Auftraggeber keine neuen, den Anforderungen von APM entsprechenden Umstände oder Dokumente zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft APM an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei APM bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

c) Der Auftraggeber hat solange das Recht, einen Personalsuchauftrag oder einen Vermittlungsvertrag zu widerrufen, bis sich eindeutig die Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitsuchendem ergibt.

§8 Stornierung

a) Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Stornogebühren fallen nicht an.

§9 Preise

a) Die Höchstgrenze der Vermittlungsgebühren für Arbeitsuchende entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt EUR 2000.-.

b) APM akzeptiert zur Begleichung der Vermittlungsgebühren den Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit.

c) Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten von APM, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

d) Preisänderungen für die Durchführung von Vermittlungen für vereinbarte und bestätigte Aufträge in Partnerverträgen werden wirksam, wenn sie von APM einen Monat vor Beginn der Vermittlungstätigkeit mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.

e) Alle Preise sind in EUR angegeben und verstehen sich für gewerbliche Auftraggeber zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19%. Für private Auftraggeber ist die gesetzliche MwSt. von 19% in allen Preisangaben enthalten. Für Arbeitgeber in anderen EU-Staaten entfällt bei Angabe einer gültigen USt.-ID die MwSt.

§10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

a) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von APM bzw. der betreffenden Agentur. APM ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen Ort zuständigen Gericht geltend zu machen.

§11 Zahlungsbedingungen

a) Vermittlungsgebühren für Arbeitgeber sind in 2 Raten aufgeteilt. Die 1. Rate wird 6 Wochen, die 2. Rate 6 Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses fällig, wenn dieses zum Zeitpunkt der Fälligkeit noch in ungekündigter Form besteht und ist jeweils innerhalb 30 Tagen ohne jeden Abzug auf das von der entsprechenden Agentur angegebene Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

b) Vermittlungsgebühren für Arbeitsuchende ohne Vermittlungsgutschein sind in 10 monatlich fällig werdende Raten aufgeteilt. Die Ratenzahlung beginnt 6 Wochen nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses solange dieses in ungekündigter Form besteht. Fällige Raten sind zahlbar auf das von der entsprechenden Agentur angegebene Konto innerhalb 30 Tagen ohne Abzüge.

c) Mit der Übergabe eines gültigen Vermittlungsgutscheins gelten alle Forderungen gegenüber dem Arbeitsuchenden als erfüllt.

d) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann APM die weitere Ausführung eines Vermittlungsauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.

e) Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit APM nicht einen höheren Schaden nachweist.

f) Die Erhebung von Vorkasseleistungen, Anzahlungen oder von einer erfolgreichen Vermittlung unabhängigen Gebühren beschränkt sich ausschließlich auf vertraglich vereinbarte Sonderleistungen für Arbeitgeber. Für Arbeitsuchende ist dies grundsätzlich ausgeschlossen.

§12 Sonstiges

a) Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

b) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.


Stand: 04.04.2011